Der Tod gehört zum Leben

Solange wir nicht persönlich betroffen sind, sagt sich das ziemlich leicht. Tatsächlich klammern die meisten Menschen Gedanken an den Tod, insbesondere den eigenen, lieber aus. Und wenn sie dann endlich den Mut gefasst haben, darüber sprechen zu wollen, erleben sie vielleicht, dass Familie und Freunde verstummen oder gar mit Abwehr reagieren. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Wir stehen Ihnen gern auch mitten im Leben schon als Gesprächspartner zur Verfügung.

Wissen, was möglich ist

Die traditionelle Bestattungskultur ist im Wandel. Vieles ist heute möglich. Obwohl das deutsche Bestattungsgesetz immer noch das strengste in Europa ist, gibt es auch bei uns viele neue Optionen. Sie müssen allerdings entscheiden, was für Sie das Richtige ist. Was alles möglich ist, darüber informieren wir Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Wenn Sie möchten, kommen wir dazu auch zu Ihnen nach Hause – selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Oder Sie besuchen uns im Bestattungshaus und sehen sich gleich vor Ort alles an, was Sie interessiert.

Vorsorge geschieht aus Fürsorge

Im Trauerfall sind die Angehörigen immer sehr erleichtert, wenn die Wünsche für die Bestattung bereits besprochen sind. Teilen Sie uns schon zu Lebzeiten mit, wie Sie sich Ihren Abschied vorstellen. In einem Bestattungsvorsorgevertrag werden Ihre Wünsche verbindlich erfasst. Das entlastet Ihre Familie in schwieriger Zeit und gibt Ihnen das gute Gefühl, dass alles geregelt ist.

Wer soll das bezahlen?

Ein Todesfall in der Familie ist nie leicht zu verkraften. Wenn zur Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen auch noch die Sorge kommt, wie die Bestattung bezahlt werden soll, bleibt oft für den eigentlichen Abschied gar keine Kraft mehr. Soweit muss es nicht kommen, wenn Sie Ihre Bestattung schon zu Lebzeiten finanziell absichern.
Wir beraten Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten, Ersparnisse anzulegen, die auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit geschützt bleiben.

Was ist noch zu regeln?

Auch für die Zeit vor und nach dem Todesfall können Sie Verfügungen treffen, damit Ihren Wünschen entsprochen wird.

Wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann …

Wie möchte ich behandelt werden?

Mit einer Patientenverfügung können Sie dokumentieren, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Es ist jedoch wichtig, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der Sie vertritt, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können. Das kann eine Person sein, der Sie vertrauen und die Sie dazu ausdrücklich bevollmächtigt haben.

Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten ?

Ergänzend kann durch eine Vorsorgevollmacht bestimmt werden, wer Sie in allen weiteren Angelegenheiten vertreten darf, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sein sollten. Andernfalls würde ein Betreuer für Sie eingesetzt. Sofern Sie keine Betreuungsverfügung getroffen haben, worin Sie eine Person Ihres Vertrauens vorschlagen, wird Ihnen ein gesetzlicher Betreuer zugeteilt.

Was geschieht mit meinem Nachlass?

Wie mit Ihren Sachen zu verfahren ist und wer was erhalten soll, regelt ein Testament. Das können Sie selbst verfassen und handschriftlich aufschreiben. Größere Rechtssicherheit bietet ein notariell beglaubigtes, beim Amtsgericht hinterlegtes Testament, welches nach Ihrem Ableben eröffnet wird. Liegt kein Testament mit anderen Verfügungen vor, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.

Natürlich können und dürfen wir Ihnen weder medizinischen noch juristischen Rat erteilen. Aber wir dürfen Ihnen verraten, wo Sie weitere Informationen und Hilfestellung bekommen. Und das tun wir selbstverständlich gern.

Siehe auch: Zu Lebzeiten regeln

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