Alles Wichtige regeln, solange es noch geht

Von einem Tag auf den anderen kann es geschehen, dass man aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, Wünsche zu äußern oder die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Dass dann fremde Menschen über einen entscheiden, möchte niemand.

Die meisten gehen von einer falschen Annahme aus: Nämlich dass Familienangehörige für sie automatisch eine gesundheitliche Entscheidung treffen oder eine Unterschrift leisten könnten, wenn man selbst – vielleicht nur vorübergehend – das nicht mehr kann.

Das stimmt nicht!

Auch Kinder und Ehegatten müssten dazu vorher legitimiert worden sein. Sonst muss sich zwangsläufig das Betreuungsgericht einschalten. Deshalb sollte eigentlich jeder Erwachsene diese Dinge mit seinen Vertrauenspersonen besprechen und ihnen durch entsprechende Verfügungen und Vollmachten die nötigen Weisungen und Befugnisse erteilen, die eigenen Wünsche durchsetzen zu können.

Ihr Wille hat Bedeutung

auch in Situationen, in denen Sie ihn nicht mehr selbst äußern können. Aber woher wissen diejenigen, die dann entscheiden sollen, was Sie wollen?

Hier erfahren Sie, wie Sie mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erreichen können, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird:

Über den Tod hinaus

Wenn Sie konkrete Wünsche für Ihre Bestattung haben, sollten Sie diese Information unbedingt so hinterlegen, dass Ihre Angehörigen sie im Trauerfall auch finden werden. Dann entscheiden die Hinterbliebenen, ob sie Ihren Vorgaben nachkommen können und wollen oder nicht.

Sicherer und verbindlicher ist es, wenn Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Vertrag über die Bestattungsvorsorge abschließen. Dadurch verpflichten Sie denjenigen, alles so zu machen, wie es schriftlich festgehalten wurde. Änderungen an dieser Vereinbarung können nur vorgenommen werden, solange Sie leben und zustimmen. Sie müssen allerdings auch dafür sorgen, dass die finanziellen Mittel zur Begleichung der Bestattungskosten bei Eintritt des Todesfalls vorhanden sind. Wer die Kosten für die Bestattung trägt, darf und muss nach den eigenen Möglichkeiten entscheiden.

Sichern Sie Ihre Ersparnisse

Sollten Sie irgendwann pflegebedürftig werden, darf zur Deckung der entstehenden Kosten Ihr gesamtes Vermögen herangezogen werden. Lediglich das sogenannte „Schonvermögen“ dürfen Sie behalten. Eine Ausnahme bilden zweckgebundene Gelder für die Bestattung und Grabpflege. Diese müssen jedoch so festgelegt sein, dass eine anderweitige Verwendung ausgeschlossen ist.

Wir empfehlen, Geld das Sie für Ihre Bestattung zurücklegen wollen, auf ein Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG einzuzahlen. Das geht allerdings nur in Verbindung mit einer Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter. Die Treuhand sichert alle Gelder über Bürgschaften ab und streitet sich im Zweifelsfall auch mit dem Sozialamt, damit Ihre Rücklagen unangetastet bleiben.

Gern beraten wir Sie ganz unverbindlich, was in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte.

Aufschreiben und Hinterlegen

Wenn dann der Trauerfall tatsächlich eintritt, wird Ihre Familie sehr dankbar sein, dass alle wichtigen Informationen und Unterlagen schnell gefunden werden können. Das wären beispielsweise:

  • Urkunden und Familienstammbuch,
  • Policen von Sterbe- und/oder Lebensversicherung(en)
  • Unterlagen über Nutzungsrechte an Grabstätten
  • Vertrag über Bestattungsvorsorge, wenn vorhanden
  • Testament oder Hinterlegungsschein
  • Wünsche für Trauerfeier oder Bestattung (z.B. Lieder oder Texte, die berücksichtigt werden sollen)
  • Adressen und/oder Telefonnummern von Personen, die benachrichtigt werden oder eine Trauerkarte erhalten sollen

Letztlich kann auch die beste Vorsorge niemanden davor bewahren zu sterben.
Bis dahin ist es jedoch sehr beruhigend, wenn alles gut geregelt ist.