A
Abschiedsraum
Raum in dem die Angehörigen von den Verstorbenen Abschied nehmen können. Im Krankenhaus oder Hospiz ist dies ein besonderer Raum, in welchen das Bett gebracht wird, damit die Familie in Ruhe Zeit am Totenbett verbringen kann. Im Bestattungshaus ist dies der Raum, wo der offene Sarg aufgestellt wird.
Abündigung, Abkündigen
Wenn jemand gestorben ist, der Mitglied der Kirchengemeinde war, wird dies am ersten Sonntagsgottesdienst der Gemeinde verkündet und der Termin für die Trauerfeier bekannt gegeben. Zumeist am ersten Gottesdienst nach der Beisetzung, mitunter aber auch in Absprache zu einem späteren Termin, wird dann noch darauf Bezug genommen und für denjenigen gebetet. Familien, die sonst nicht regelmäßig die Gottesdienste besuchen, erscheinen gern zumindest zur Abkündigung.
Amtsarzt
Amtlich bestellter Arzt, der die zweite Leichenschau bei Verstorbenen durchführt, welche eingeäschert werden sollen. Der Amtsarzt erteilt die Freigabe zur Feuerbestattung oder veranlasst die Beschlagnahmung des Leichnams für weitere erforderliche Untersuchungen.
Anonyme Bestattung
Beisetzung einer Urne ohne Anwesenheit der Angehörigen und ohne spätere namentliche Kennzeichnung des Grabes; möglich auf Friedhöfen, in Bestattungswäldern und auf See.
Aschekapsel
Nach der Einäscherung wird die Asche des verstorbenen Menschen in eine sogenannte Aschekapsel gefüllt. Diese wird fest verschlossen und mit Namen und Lebensdaten des verstorbenen Menschen beschriftet.
Aschenstreufeld
Eigens zur Verstreuung von Totenasche angelegte Flächen auf Friedhöfen oder als friedhofsgleich anerkannten naturnahen Flächen.
Aspergill
Gerät zum Besprengen mit Weihwasser
Aufbahrung
Die schön hergerichteten Verstorbenen verbleiben noch eine Zeit lang im Kreis der Lebenden, die sie so noch sehen und berühren können. Dies kann im Bett zuhause, im Heim oder im Hospiz sein, oder im offenen Sarg im Bestattungshaus.
Aufbahrungsraum
siehe Abschiedsraum
Aushang
In manchen Kirchengemeinden wird ein Aushang mit den Sterbedaten und dem Termin der Trauerfeier an einer allen bekannten Stelle, z.B. Schaukasten bei der Kirche, gemacht, wenn jemand aus der Gemeinde gestorben ist.
Auslandsüberführung
Transport eines verstorbenen Menschen im Sarg ins Ausland. Dazu bedarf es besonderer Dokumente und Genehmigungen sowie spezieller Vorkehrungen. Bestattungsunternehmen wissen, was zu tun ist, oder beauftragen Partnerunternehmen, die auf diese Dienstleistung spezialisiert sind.
Ausnahmegenehmigung
Sofern die sachgerechte Verwahrung von Verstorbenen (z.B. Kühlung) oder Urnen gewährleistet ist und trifftige Gründe vorliegen, kann eine Verlängerung der Bestattungsfristen beantragt werden.
Aussegnung
Christliches Ritual für verstorbene Menschen, Segenswunsch für den weiteren Weg, wird entweder noch am Totenbett erteilt oder am offenen Sarg, zumeist gesprochen von einem Pfarrer oder Pastor. Der Segen darf auch von Laien erteilt werden und umfasst mindestens: „Der Herr behüte Deinen Ausgang und Eingang von nun an bis in Ewigkeit. Amen.“ Gemeinsames Beten des Vater Unser, weitere Worte, Zitate oder Lieder können ergänzt werden, wenn es passt.
Aussegungshalle
Sprachgebauch ist regional unterschiedlich. Teilweise bezeichnet man so die sogenannten Leichenhallen, d.h. Räume in oder neben der Kirche, wo die Särge bis zur Trauerfeier aufgestellt werden. Andernorts heißen so die Trauerhallen auf Friedhöfen, in denen der Trauergottesdienst abgehalten wird.
Auszahlungsvollmacht
Sterbeversicherungen, Auschüttungen von Sterbekassen oder andere für die Bestattung angesparte Gelder können zur Verrechnung mit den Bestattungskosten direkt an des Bestattungsunternehmen ausgezahlt werden, wenn durch die Erben oder Bezugsberechtigten eine Auszahlungsvollmacht erteilt wird, welche dann an die zahlende Einrichtung übermittelt werden muss.
B
Baumgrab
Urnengrabstelle im Wurzelbereich eines Baumes; vorwiegend in Bestattungswäldern, neuerdings auch auf manchen Friedhöfen
Beerdigung
Umgangssprachlich oft gleichgesetzt mit Bestattung oder Trauerfeier. Korrekterweise die Erdbestattung bzw. Erdbeisetzung eines Sarges auf dem Friedhof.
Beerdigungsschein
Vorläufige Bescheinigung des Standesamtes über die ordnungsgemäße Erfassung des Todesfalls und Voraussetzung zur Beisetzung, wenn die offizielle Beurkundung des Sterbefalls aus formalen Gründen noch nicht abgeschlossen werden konnte, z.B. weil noch Dokumente fehlen, die benötigt werden. Siehe auch Bestattungsgenehmigung.
Beisetzung
Der Moment, wenn Urne oder Sarg ins Grab – oder bei einer Seebestattung ins Wasser – versenkt werden.
Beliebung
Insbesondere in ländlichen Regionen gibt es auch heute noch Beliebungen (Gemeinschaften auf Gegenseitigkeit), die teils bis auf das 17. Jahrhundert zurückgehen. „Beliebung“ steht für die Regeln, die diese Gemeinschaften sich „beliebig“ geben konnten. Sie dienten zur Pflege der Gemeinschaft z.B. durch regelmäßige Feste und Veranstaltungen, aber auch zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung. Eine wichtige Aufgabe der Beliebung war und ist die Sorge für eine angemessene Beerdigung ihrer Mitglieder. So unterhalten sie auch heute noch Sterbekassen, in die alle Mitglieder lebenslang jährlich einen kleinen Beitrag einzahlen. Im Todesfall wird dann, je nach Satzung, ein vorher festgelegter oder entsprechend des Guthabens ermittelter Betrag an die Hinterbliebenen als Unterstützung für die Beerdigungskosten ausgezahlt. Daneben gehört es zu den Pflichten männlicher Beliebungsmitglieder, bei Beerdigungen den Sarg von Beliebungsbrüdern oder-schwestern zu Grabe zu tragen, so dass die Familien sich nicht selbst darum kümmern müssen.
Bergung
Aufnehmen von Verstorbenen ausserhalb von geschlossenen Räumen, z.B. nach Unfällen, und Verbringen ins Bestattungshaus oder in die Rechtsmedizin.
Beschlagnahmung
Bei Zweifeln an den Umständen des Todes und Erfordernis weiterer Untersuchungen wird der Leichnam durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Das bedeutet, dass jedwede Verrichtung an den Verstorbenen untersagt ist und diese unmittelbar in die Rechtsmedizin verbracht werden müssen. Sobald dort die Todesursache geklärt worden ist, erfolgt die Freigabe. Erst danach darf der Bestatter die Toten (wieder) in seine Obhut nehmen und die weiteren Schritte einleiten. Bis dahin bleibt auch die Terminplanung in der Schwebe.
Bestatter
Dienstleister im Auftrag der Angehörigen oder des Ordnungsamtes für die Durchführung der Bestattung eines verstorbenen Menschen und aller damit verbundenen Aufgaben, Wegbegleiter der Trauerfamilien durch die Zeit des Abschieds, Ansprechpartner für alle Fragen der Vorsorge, Themen rund um Sterben und Tod.
Bestattungsart
Gibt an, wie und wo die sterbliche Hülle eines verstorbenen Menschen in den Kreislauf der Natur zurückgegeben wird, z.B. Erdbestattung, Feuerbestattung, Waldbestattung, Seebestattung.
Bestattungsfachkraft
ist die offizielle Berufsbezeichnung für diejenigen, die eine Vollzeitausbildung durchlaufen und eine Prüfung vor der Handwerkskammer abgelegt haben. Wer berufsbegleitend oder modular Schulungen besucht und entsprechende Prüfungen abgelegt hat, darf sich analog „Geprüfter Bestatter“ oder „Verbandsgeprüfter Bestatter“ nennen.
Bestattungsgenehmigung
Erlaubnis zur Bestattung, obwohl der Sterbefall noch nicht abschließend beurkundet ist. Siehe auch Beerdigungsschein.
Bestattungsgesetz
Jedes Bundesland hat den Umgang mit Toten und deren Bestattung in einem eigenen Bestattungsgesetz geregelt. Hier sind Fristen, Erfordernisse und Rahmenbedingungen festgelegt, die im Zusammenhang mit der Bestattung von Toten einzuhalten sind.
Bestattungskosten
Bestattungskraftwagen (BKW)
Auch Leichenwagen, Bestattungsfahrzeug, Bestattungswagen.
Bestattungspflicht
Bestattungspflichtige/r
sind die nächsten Verwandten, in Reihe der gesetzlichen Erbfolge, selbst wenn testamentarisch abweichende Erbregelungen getroffen sind oder ein mögliches Erbe ausgeschlagen wird. Sind zu Lebzeiten andere Verfügungen verbindlich getroffen worden, die Bestand haben, können die Betroffenen damit aus ihrer Pflicht entbunden werden. Wer bestattungspflichtig ist, muss auch die Kosten für die Bestattung tragen, sofern diese nicht von anderer Stelle übernommen werden.
Bestattungsrecht
heißt eigentlich Totenfürsorgerecht und obliegt den nächsten Verwandten in Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge. Die Ausübung dieses Rechts bedeutet, entscheiden zu dürfen, was mit dem verstorbenen Menschen geschehen darf und was nicht, bzw. wo und wie dieser bestattet wird. Man beachte, dass es bei unverheirateten Paaren somit erforderlich ist, den Lebensgefährten schon zu Lebzeiten mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen auszustatten, damit nicht allein die Familie die Entscheidungen trifft und die Wünsche des Partners unberücksichtigt lässt.
Bestattungsvertrag
siehe Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge
Verbindliche Regelungen mit einem Bestattungsunternehmen hinsichtlich einer zukünftigen Bestattung bezüglich der Wünsche und der Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Bestattungskosten.
Bestattungswald
Ausgewiesenes, genehmigtes Gebiet in einem Wald, in dem Urnen beigesetzt werden dürfen; ist einem Friedhof gleichgestellt.
Beurkundung
Jeder Todesfall muss beim für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden (siehe auch Sterbefallanzeige), welches dann die offiziellen Sterbeurkunden (siehe auch Sterbeurkunden) ausstellt.
Blütenwurf
Alternativ zum traditionellen Erdwurf ins Grab können auch Blüten oder Blütenblätter verwendet werden; üblich bei Seebestattungen, zunehmend aber auch an Land immer beliebter.
C
D
Danksagung
schriftliche Bedankung für die Zuwendungen anlässlich des Trauerfalls in Form einer Zeitungsanzeige und/oder mittels gedruckter Karten.
Deckelkreuz
auf dem Sargdeckel angebrachtes, flach liegendes Kreuz, meist aus Metall, heute noch gelegentlich in sehr traditionellem Rahmen verwendet
Deckengarnitur
bestehend aus Kopfkissen und Decke, wird im Sarg verwendet, um die Verstorbenen darauf zu betten und sie damit (teilweise) zuzudecken.
Diamantbestattung
Die Totenasche wird in einem speziellen Verfahren zu einem Diamantstein gepresst, welcher dann in ein Schmuckstück weiterverarbeitet werden kann.
E
Einäscherung
Das Verbrennen eines Leichnams in einem Krematorium. Siehe auch Feuerbestattung
Einbalsamierung
Leitet sich von der alten Praxis ab, die Körper verstorbener Menschen mit einem „Balsam“ aus Wachs und ätherischen Ölen zu konservieren. Das heutige „Embalming“ ist eine Methode für eine vorübergehende Konservierung von Verstorbenen mithilfe chemischer Substanzen und wird von ausgebildeten Thanatologen durchgeführt.
Einbettung
Verstorbene Menschen werden zur letzten Ruhe in einen Sarg „gebettet“. Der Sarg ist mit einer Madratze, einem gefüllten Kopfkissen und einer Decke bestückt, was an ein Bett erinnert. Der Vorgang, den Verstorbenen so in den Sarg zu legen (wie in einem Bett) heißt deshalb Einbettung.
Einsargungsfeier
Tradition aus Ostfriesland.
Am ersten Tag nach dem Tod führt der Bestatter abends eine Andacht von ca. 15 Min in der Kapelle durch (zwei Lieder, ein Gebet und ein Kurzabriss des Lebens des verstorbenen Menschen). Anschließend führt er die Trauerfamilie und den engsten Freundeskreis zum offenen Sarg im Aufbahrungsraum.
Text : Sven Raabe, Buss Bestattungen, 26639 Wiesmoor
Engelamt
Erbfolge
Erbrecht
Regelt die Erbfolge
Erbschein
Wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Er berechtigt den/die Erben, über ihr Erbe zu verfügen, z.B. auf das Konto Zugriff zu nehmen oder eine Immobilie im Grundbuch umschreiben zu lassen.
Erdbestattung
Erdwurf
Bei einer Beisetzung von Sarg oder Urne in ein Grab (auf dem Friedhof oder im Wald) geben nach christlicher Tradition Pastor und Trauergäste Erde ins Grab. Der Pastor macht dies dreimal und spricht hierzu die Worte: „Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zum Staube“. Die Trauergäste geben, je nach eigenem Bedürfnis, ein bis drei Schaufeln Erde oder Hände voll Erde ins Grab – ohne Spruch.
Erinnerungsporträts
Erinnerungsschmuck
Erste Leichenschau
Exhumierung
Erdbestatteter Leichnam wird auf staatsanwaltliche Anordnung zu Untersuchungszwecken aus dem Grab geborgen und in die Gerichtsmedizin verbracht.
F
Familienbuch
Familienregister
Feuerbestattung
Fingerprint, Fingerabdruck
Florist, Floristin
Fötensarg, Fötenkistchen, Fötentruhe
Freigabe
Friedhof
Friedhofsamt
Friedhofsaufseher
Friedhofsgärtner
Friedhofsträger
Friedhofszwang
G
Geburtsurkunde
Vom Standesamt ausgestellte Urkunde, welche Geburtsort, -zeit, Namen des Neugeborenen und die Elternschaft bescheinigt. Muss zur Beurkundung eines Sterbefalls beim Standesamt vorgelegt werden: grundsätzlich, wenn die verstorbene Person ledig war, auf Verlangen, wenn Unklarheiten hinsichtlich der Daten in der Heiratsurkunde von Verstorbenen bestehen.
Gedenkfeier
Geleit (letztes Geleit)
Gemeinschaftsgrab
Gesteck
Gesundheitsamt
Gipsmaske
Grabart
Grabaushub
Grabgestaltung
Grabkreuz
Grablicht
Grabnutzungsrecht
Grabpflege
Grabplatznachweis
Grabschändung
Grabstein
Grabtafel
Grabverlängerung
Grabzeichen
Gruft
H
Halbwaisenrente, Waisenrente
Hausaufbahrung
Hinterbliebenenrente
Hospiz
Hygienische Grundversorgung, Totenversorgung
I
Infektionsgefahr
Infektiös
Internationale Sterbeurkunde
J
Jahrtag
K
Katafalk
Kerzen, Trauerkerzen
Kinderbestattung
Kindergrab
Kirchliche Trauerfeier
Kolumbarium
Ein Kolumbarium ist eine Wand, ein Gebäude oder Gewölbe, in dem Urnen beigesetzt werden können. Diese befinden sich meist auf Friedhöfen oder sind an Krematorien angegliedert. Inzwischen gibt es auch Kolumbarien in Kirchen und sogar private Urnenwände in Bestattungsunternehmen. Kleine Kammern, die mit einer beschrifteten Platte verschlossen werden, dienen als Aufbewahrungsstätte für Urnen. Es gibt Urnennischen für nur eine Urne, und es gibt Nischen, in denen mehrere Urnen einer Familie beigesetzt werden können. Manche sind so gefertigt, dass ausschließlich Aschenkapseln eingesetzt werden können, andere sind so geräumig konzipiert, dass auch Schmuckurnen darin Platz finden.
Nach Ablauf der Ruhezeit oder Aufgabe der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten, werden die Urnen in der Regel ins anonyme Gemeinschaftsgrab übertragen.
Text : Barbara Rolf, Bestattungen Rolf, 70597 Stuttgart
Kondolenz
Kondolenzbuch, Kondolenzliste
Kondolieren
Konduktfahrt
Kranz
Kranzschleife
Kremation
Krematorium
Kühlraum, Klimaraum
Kühlung
L
Legat
Die Grabpflege wird kostenpflichtig an den Friedhofsbetreiber „delegiert“.
Leiche (veraltet)
Angemessenere Begriffe sind Leichnam, Verstorbene, Verstorbener, verstorbener Mensch.
Leichenbitterin
Leichenflecken (Livores)
Leichenpass
Leichenschau
Leichenschmaus
Auch Raue, Nachfeier, Tränenbrot, Beerdigungskaffee, Trauerkaffee.
Leichenstarre, Totenstarre (Rigor Mortis)
Leichenwäscherin
Leichnam
offizielle Bezeichnung für den Körper eines verstorbenen Menschen
Ligatur
Lotband
Meldebescheinigung, Auszug aus dem Melderegister
Für die Beurkundung des Sterbefalls muss nachgewiesen werden, wo die/der Verstorbene wohnhaft gemeldet war. Dafür verlangen die Standesämter einen Auszug aus dem Melderegister des Wohnorts (Meldebescheinigung). Liegen Sterbeort und Wohnort nicht in derselben Gemeinde, muss die Meldebescheinigung durch die/den Bestatter/in beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes eingeholt werden. Die Gebühren für den erforderlichen Auszug aus dem Melderegister sind unmittelbar an die Amtskasse zu entrichten und werden üblicherweise durch das Bestattungsunternehmen verauslagt.
Text : Beate Kausch, Bestattungen Kausch, 24395 Gelting
M
N
Nachlassgericht
Nachruf
Nachsorge
Naturbestattung
Natürlicher Tod
Nicht natürlicher Tod
Notariat
Notfallseelsorge
O
Obduktion
Ordnungsamt
Ordnungsamtsbestattung
Organist, Organistin, Orgelspiel
P
Parten
Patientenverfügung
Personenstandsurkunden
Polizeibergung
Polizeiliche Sicherstellung
Post-Mortem-Fotografie
Private Bestattungsplätze
Neben öffentlichen Friedhöfen gibt es in Deutschland noch einige wenige private genehmigte Bestattungsplätze – zumeist auf Landgütern. Diese haben Bestandsschutz für die Ruhezeit der bereits erfolgten Beisetzungen. Über die Genehmigung weiterer Beisetzungen und die damit verbundenen Auflagen entscheiden die Gemeinden, in deren Zuständigkeitsgebiet die betroffenen Grundstücke liegen. In der Praxis erteilen die Ämter für private Bestattungsplätze gelegentlich noch Genehmigungen für die Beisetzung von Urnen, aber nicht mehr für Särge.
Rasengrab
Rechtsmedizin
Reihengrab
Rente
Requiem
Rituale
Rosenkranz
Ruhefrist
S
Sarg
Sargausschlag
Sargauflage, Sarggesteck, Sargbouquet
Sarggestaltung, Sargbemalung
Sargkarte
Sargpflicht
Sargschließung
Sargträger
Schale
Schamottstein
Schmuckurne, Überurne
Schutzmaßnahmen
Sechswochenamt/Sechswochenseelenamt
Heilige Messe in der katholischen Kirche, die sechs Wochen nach dem Todestag oder der Beerdigung begangen wird.
Text : Beate Kausch, Bestattungen Kausch, 24395 Gelting
Seebestattung
Seelenamt
Sozialamt
Sozialbestattung
Staatsanwaltschaft
Staatsbegräbnis
Stammbuch
Standesamt
Steinmetz
Stele
Sterbeamme
Sterbebilder
Sterbebuch
Sterbegeld
Sterbegeldversicherung, Sterbeversicherung
Sterbehemd, Totenhemd, Talar, Damentalar, Herrentalar
Sterbekasse
Zumeist örtlich beschränkter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Mitglieder zahlen ab ihrem Beitritt lebenslang jährlich kleine Beträge ein. Im Gegenzug erhalten die Hinterbliebenen dann im Todesfall gegen Vorlage der Sterbeurkunde einen festgelegten Zuschuss zu den Beerdigungskosten.
Text : Beate Kausch, Bestattungen Kausch, 24395 Gelting
Sterbeort
Sterbeurkunde
Sterbezeitpunkt
Sternenkinder
Stille Geburt
T
Teilanonym, halbanonym
Testament
Testamentshinterlegung
Thanatopraxie
Tod im Ausland
Todesanzeige
Todesarten
Todesbescheinigung, Leichenschauschein, Totenschein
Totenfürsorgerecht
Totenmaske
Totenschein
Totenversorgung
Totenwache
Totenzettel
Trauer
Trauerarbeit
Trauerbegleitung
Trauerdrucksachen
Trauerfeier
Trauerflor
Trauerfloristik
Trauergespräch
Trauergottesdienst
Trauergruppe, Trauerkreis
Trauerkarten
Trauermarsch
Trauermusik
Trauerrede
Trauerredner
Trauerspenden
Trauerspruch
Trauerzug
Treuhandkonto(Anderkonto)
Ein Treuhandkonto ist ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto, welches vom wirtschaftlichen Vermögen des Kontoinhabers abgetrennt ist. Der Kontoinhaber verwaltet die dort eingezahlten Gelder treuhänderisch und zweckgebunden.
Bestatter verwenden diese Konten beispielsweise für die Vereinnahmung von Kondolenzspenden, wenn die Angehörigen in der Todesanzeige „anstelle von Blumen und Kränzen“ eine solche erbitten. Werden im Rahmen von Bestattungsvorsorge-Verträgen bereits Gelder für die späteren Bestattungskosten hinterlegt, so sollte dies sicherheitshalber ausschließlich auf Treuhandkonten erfolgen, damit jede anderweitige Verwendung oder Pfändung ausgeschlossen ist.
Text : Beate Kausch, Bestattungen Kausch, 24395 Gelting
U
Überführung
Überführungstrage
Umbettung
Wenn besondere, gewichtige Gründe vorliegen, dürfen bereits beigesetzte Särge oder Urnen aus dem bisherigen Grab entnommen und an anderer Stelle erneut beigesetzt werden. Das heißt Umbettung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Unfallhülle, Bergungshülle
Ungeklärte Todesart
Urne
Urne zu Hause
Urnenanforderung
Urnenbeisetzung
Urnenkandelaber
Urnentrauerfeier
V
Verwesung
Vorschusszahlung Hinterbliebenenrente
Vorsorge
Vorsorgevertrag
Vorsorgevollmacht
W
Wahlgrab
Waldbestattung
Weihrauch
Weihwasser
Weltliche Trauerfeier
Weltraumbestattung
Willensbekundung
…für Feuerbestattung
…für Seebestattung
Witwenrente, Witwerrente
X
Y
Z
Zinksarg
Zweite Leichenschau
Bei Feuerbestattungen gesetzlich vorgeschrieben. Wird vom Amtsarzt durchgeführt und dient der Überprüfung, ob bei der ersten Leichenschau durch den Arzt vor Ort möglicherweise Zeichen für ein unnatürliches Todesgeschehen übersehen wurden. Sofern nichts dergleichen gefunden wird, erteilt der Amtsarzt die Erlaubnis zur Einäscherung.