A

Abschiedsraum

Raum in dem die Angehörigen von den Verstorbenen Abschied nehmen können. Im Krankenhaus oder Hospiz ist dies ein besonderer Raum, in welchen das Bett gebracht wird, damit die Familie in Ruhe Zeit am Totenbett verbringen kann. Im Bestattungshaus ist dies der Raum, wo der offene Sarg aufgestellt wird.

Abündigung, Abkündigen

Wenn jemand gestorben ist, der Mitglied der Kirchengemeinde war, wird dies am ersten Sonntagsgottesdienst der Gemeinde verkündet und der Termin für die Trauerfeier bekannt gegeben. Zumeist am ersten Gottesdienst nach der Beisetzung, mitunter aber auch in Absprache zu einem späteren Termin, wird dann noch darauf Bezug genommen und für denjenigen gebetet. Familien, die sonst nicht regelmäßig die Gottesdienste besuchen, erscheinen gern zumindest zur Abkündigung.

Amtsarzt

Amtlich bestellter Arzt, der die zweite Leichenschau bei Verstorbenen durchführt, welche eingeäschert werden sollen. Der Amtsarzt erteilt die Freigabe zur Feuerbestattung oder veranlasst die Beschlagnahmung des Leichnams für weitere erforderliche Untersuchungen.

Anonyme Bestattung

Beisetzung einer Urne ohne Anwesenheit der Angehörigen und ohne spätere namentliche Kennzeichnung des Grabes; möglich auf Friedhöfen, in Bestattungswäldern und auf See.

Aschekapsel

Nach der Einäscherung wird die Asche des verstorbenen Menschen in eine sogenannte Aschekapsel gefüllt. Diese wird fest verschlossen und mit Namen und Lebensdaten des verstorbenen Menschen beschriftet.

Aschenstreufeld

Eigens zur Verstreuung von Totenasche angelegte Flächen auf Friedhöfen oder als friedhofsgleich anerkannten naturnahen Flächen.

Aspergill

Gerät zum Besprengen mit Weihwasser

Aufbahrung
Die schön hergerichteten Verstorbenen verbleiben noch eine Zeit lang im Kreis der Lebenden, die sie so noch sehen und berühren können. Dies kann im Bett zuhause, im Heim oder im Hospiz sein, oder im offenen Sarg im Bestattungshaus.

Aufbahrungsraum

siehe Abschiedsraum

Aushang

In manchen Kirchengemeinden wird ein Aushang mit den Sterbedaten und dem Termin der Trauerfeier an einer allen bekannten Stelle, z.B. Schaukasten bei der Kirche, gemacht, wenn jemand aus der Gemeinde gestorben ist.

Auslandsüberführung

Transport eines verstorbenen Menschen im Sarg ins Ausland. Dazu bedarf es besonderer Dokumente und Genehmigungen sowie spezieller Vorkehrungen. Bestattungsunternehmen wissen, was zu tun ist, oder beauftragen Partnerunternehmen, die auf diese Dienstleistung spezialisiert sind.

Ausnahmegenehmigung

Sofern die sachgerechte Verwahrung von Verstorbenen (z.B. Kühlung) oder Urnen gewährleistet ist und trifftige Gründe vorliegen, kann eine Verlängerung der Bestattungsfristen beantragt werden.

Aussegnung

Christliches Ritual für verstorbene Menschen, Segenswunsch für den weiteren Weg, wird entweder noch am Totenbett erteilt oder am offenen Sarg, zumeist gesprochen von einem Pfarrer oder Pastor. Der Segen darf auch von Laien erteilt werden und umfasst mindestens: „Der Herr behüte Deinen Ausgang und Eingang von nun an bis in Ewigkeit. Amen.“ Gemeinsames Beten des Vater Unser, weitere Worte, Zitate oder Lieder können ergänzt werden, wenn es passt.

Aussegungshalle

Sprachgebauch ist regional unterschiedlich. Teilweise bezeichnet man so die sogenannten Leichenhallen, d.h. Räume in oder neben der Kirche, wo die Särge bis zur Trauerfeier aufgestellt werden. Andernorts heißen so die Trauerhallen auf Friedhöfen, in denen der Trauergottesdienst abgehalten wird.

Auszahlungsvollmacht

Sterbeversicherungen, Auschüttungen von Sterbekassen oder andere für die Bestattung angesparte Gelder können zur Verrechnung mit den Bestattungskosten direkt an des Bestattungsunternehmen ausgezahlt werden, wenn durch die Erben oder Bezugsberechtigten eine Auszahlungsvollmacht erteilt wird, welche dann an die zahlende Einrichtung übermittelt werden muss.

B

Baumgrab

Urnengrabstelle im Wurzelbereich eines Baumes; vorwiegend in Bestattungswäldern, neuerdings auch auf manchen Friedhöfen

Beerdigung

Umgangssprachlich oft gleichgesetzt mit Bestattung oder Trauerfeier. Korrekterweise die Erdbestattung bzw. Erdbeisetzung eines Sarges auf dem Friedhof.

Beerdigungsschein

Vorläufige Bescheinigung des Standesamtes über die ordnungsgemäße Erfassung des Todesfalls und Voraussetzung zur Beisetzung, wenn die offizielle Beurkundung des Sterbefalls aus formalen Gründen noch nicht abgeschlossen werden konnte, z.B. weil noch Dokumente fehlen, die benötigt werden. Siehe auch Bestattungsgenehmigung.

Beisetzung

Der Moment, wenn Urne oder Sarg ins Grab – oder bei einer Seebestattung ins Wasser – versenkt werden.

Beliebung

Insbesondere in ländlichen Regionen gibt es auch heute noch Beliebungen (Gemeinschaften auf Gegenseitigkeit), die teils bis auf das 17. Jahrhundert zurückgehen. „Beliebung“ steht für die Regeln, die diese Gemeinschaften sich „beliebig“ geben konnten. Sie dienten zur Pflege der Gemeinschaft z.B. durch regelmäßige Feste und Veranstaltungen, aber auch zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung. Eine wichtige Aufgabe der Beliebung war und ist die Sorge für eine angemessene Beerdigung ihrer Mitglieder. So unterhalten sie auch heute noch Sterbekassen, in die alle Mitglieder lebenslang jährlich einen kleinen Beitrag einzahlen. Im Todesfall wird dann, je nach Satzung, ein vorher festgelegter oder entsprechend des Guthabens ermittelter Betrag an die Hinterbliebenen als Unterstützung für die Beerdigungskosten ausgezahlt. Daneben gehört es zu den Pflichten männlicher Beliebungsmitglieder, bei Beerdigungen den Sarg von Beliebungsbrüdern oder-schwestern zu Grabe zu tragen, so dass die Familien sich nicht selbst darum kümmern müssen.

Bergung

Aufnehmen von Verstorbenen ausserhalb von geschlossenen Räumen, z.B. nach Unfällen, und Verbringen ins Bestattungshaus oder in die Rechtsmedizin.

Beschlagnahmung

Bei Zweifeln an den Umständen des Todes und Erfordernis weiterer Untersuchungen wird der Leichnam durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Das bedeutet, dass jedwede Verrichtung an den Verstorbenen untersagt ist und diese unmittelbar in die Rechtsmedizin verbracht werden müssen. Sobald dort die Todesursache geklärt worden ist, erfolgt die Freigabe. Erst danach darf der Bestatter die Toten (wieder) in seine Obhut nehmen und die weiteren Schritte einleiten. Bis dahin bleibt auch die Terminplanung in der Schwebe.

Bestatter

Dienstleister im Auftrag der Angehörigen oder des Ordnungsamtes für die Durchführung der Bestattung eines verstorbenen Menschen und aller damit verbundenen Aufgaben, Wegbegleiter der Trauerfamilien durch die Zeit des Abschieds, Ansprechpartner für alle Fragen der Vorsorge, Themen rund um Sterben und Tod.

Bestattungsart

Gibt an, wie und wo die sterbliche Hülle eines verstorbenen Menschen in den Kreislauf der Natur zurückgegeben wird, z.B. Erdbestattung, Feuerbestattung, Waldbestattung, Seebestattung.

Bestattungsfachkraft

ist die offizielle Berufsbezeichnung für diejenigen, die eine Vollzeitausbildung durchlaufen und eine Prüfung vor der Handwerkskammer abgelegt haben. Wer berufsbegleitend oder modular Schulungen besucht und entsprechende Prüfungen abgelegt hat, darf sich analog „Geprüfter Bestatter“ oder „Verbandsgeprüfter Bestatter“ nennen.

Bestattungsgenehmigung

Erlaubnis zur Bestattung, obwohl der Sterbefall noch nicht abschließend beurkundet ist. Siehe auch Beerdigungsschein.

Bestattungsgesetz

Jedes Bundesland hat den Umgang mit Toten und deren Bestattung in einem eigenen Bestattungsgesetz geregelt. Hier sind Fristen, Erfordernisse und Rahmenbedingungen festgelegt, die im Zusammenhang mit der Bestattung von Toten einzuhalten sind.

Bestattungskosten

Bestattungskraftwagen (BKW)

Auch Leichenwagen, Bestattungsfahrzeug, Bestattungswagen.

Bestattungspflicht

Bestattungspflichtige/r

sind die nächsten Verwandten, in Reihe der gesetzlichen Erbfolge, selbst wenn testamentarisch abweichende Erbregelungen getroffen sind oder ein mögliches Erbe ausgeschlagen wird. Sind zu Lebzeiten andere Verfügungen verbindlich getroffen worden, die Bestand haben, können die Betroffenen damit aus ihrer Pflicht entbunden werden. Wer bestattungspflichtig ist, muss auch die Kosten für die Bestattung tragen, sofern diese nicht von anderer Stelle übernommen werden.

Bestattungsrecht

heißt eigentlich Totenfürsorgerecht und obliegt den nächsten Verwandten in Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge. Die Ausübung dieses Rechts bedeutet, entscheiden zu dürfen, was mit dem verstorbenen Menschen geschehen darf und was nicht, bzw. wo und wie dieser bestattet wird. Man beachte, dass es bei unverheirateten Paaren somit erforderlich ist, den Lebensgefährten schon zu Lebzeiten mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen auszustatten, damit nicht allein die Familie die Entscheidungen trifft und die Wünsche des Partners unberücksichtigt lässt.

Bestattungsvertrag

siehe Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Verbindliche Regelungen mit einem Bestattungsunternehmen hinsichtlich einer zukünftigen Bestattung bezüglich der Wünsche und der Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Bestattungskosten.

Bestattungswald

Ausgewiesenes, genehmigtes Gebiet in einem Wald, in dem Urnen beigesetzt werden dürfen; ist einem Friedhof gleichgestellt.

Beurkundung

Jeder Todesfall muss beim für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden (siehe auch Sterbefallanzeige), welches dann die offiziellen Sterbeurkunden (siehe auch Sterbeurkunden) ausstellt.

Blütenwurf

Alternativ zum traditionellen Erdwurf ins Grab können auch Blüten oder Blütenblätter verwendet werden; üblich bei Seebestattungen, zunehmend aber auch an Land immer beliebter.

C

D

Danksagung

schriftliche Bedankung für die Zuwendungen anlässlich des Trauerfalls in Form einer Zeitungsanzeige und/oder mittels gedruckter Karten.

Deckelkreuz

auf dem Sargdeckel angebrachtes, flach liegendes Kreuz, meist aus Metall, heute noch gelegentlich in sehr traditionellem Rahmen verwendet

Deckengarnitur

bestehend aus Kopfkissen und Decke, wird im Sarg verwendet, um die Verstorbenen darauf zu betten und sie damit (teilweise) zuzudecken.

Diamantbestattung

Die Totenasche wird in einem speziellen Verfahren zu einem Diamantstein gepresst, welcher dann in ein Schmuckstück weiterverarbeitet werden kann.

E

Einäscherung

Das Verbrennen eines Leichnams in einem Krematorium. Siehe auch Feuerbestattung

Einbalsamierung

Leitet sich von der alten Praxis ab, die Körper verstorbener Menschen mit einem „Balsam“ aus Wachs und ätherischen Ölen zu konservieren. Das heutige „Embalming“ ist eine Methode für eine vorübergehende Konservierung von Verstorbenen mithilfe chemischer Substanzen und wird von ausgebildeten Thanatologen durchgeführt.

Einbettung

Verstorbene Menschen werden zur letzten Ruhe in einen Sarg „gebettet“. Der Sarg ist mit einer Madratze, einem gefüllten Kopfkissen und einer Decke bestückt, was an ein Bett erinnert. Der Vorgang, den Verstorbenen so in den Sarg zu legen (wie in einem Bett) heißt deshalb Einbettung.

Einsargungsfeier

Tradition aus Ostfriesland.
Am ersten Tag nach dem Tod führt der Bestatter abends eine Andacht von ca. 15 Min in der Kapelle durch (zwei Lieder, ein Gebet und ein Kurzabriss des Lebens des verstorbenen Menschen). Anschließend führt er die Trauerfamilie und den engsten Freundeskreis zum offenen Sarg im Aufbahrungsraum.

Text : Sven Raabe, Buss Bestattungen, 26639 Wiesmoor

Engelamt

Erbfolge

Erbrecht

Regelt die Erbfolge

Erbschein

Wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Er berechtigt den/die Erben, über ihr Erbe zu verfügen, z.B. auf das Konto Zugriff zu nehmen oder eine Immobilie im Grundbuch umschreiben zu lassen.

Erdbestattung

Erdwurf

Bei einer Beisetzung von Sarg oder Urne in ein Grab (auf dem Friedhof oder im Wald) geben nach christlicher Tradition Pastor und Trauergäste Erde ins Grab. Der Pastor macht dies dreimal und spricht hierzu die Worte: „Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zum Staube“. Die Trauergäste geben, je nach eigenem Bedürfnis, ein bis drei Schaufeln Erde oder Hände voll Erde ins Grab – ohne Spruch.

Erinnerungsporträts

Erinnerungsschmuck

Erste Leichenschau

Exhumierung

Erdbestatteter Leichnam wird auf staatsanwaltliche Anordnung zu Untersuchungszwecken aus dem Grab geborgen und in die Gerichtsmedizin verbracht.

F

Familienbuch

Familienregister

Feuerbestattung

Fingerprint, Fingerabdruck

Florist, Floristin

Fötensarg, Fötenkistchen, Fötentruhe

Freigabe

Friedhof

Friedhofsamt

Friedhofsaufseher

Friedhofsgärtner

Friedhofsträger

Friedhofszwang

G

Geburtsurkunde

Vom Standesamt ausgestellte Urkunde, welche Geburtsort, -zeit, Namen des Neugeborenen und die Elternschaft bescheinigt. Muss zur Beurkundung eines Sterbefalls beim Standesamt vorgelegt werden: grundsätzlich, wenn die verstorbene Person ledig war, auf Verlangen, wenn Unklarheiten hinsichtlich der Daten in der Heiratsurkunde von Verstorbenen bestehen.

Gedenkfeier

Geleit (letztes Geleit)

Gemeinschaftsgrab

Gesteck

Gesundheitsamt

Gipsmaske

Grabart

Grabaushub

Grabgestaltung

Grabkreuz

Grablicht

Grabnutzungsrecht

Grabpflege

Grabplatznachweis

Grabschändung

Grabstein

Grabtafel

Grabverlängerung

Grabzeichen

Gruft

H

Halbwaisenrente, Waisenrente

Hausaufbahrung

Hinterbliebenenrente

Hospiz

Hygienische Grundversorgung, Totenversorgung

I

Infektionsgefahr

Infektiös

Internationale Sterbeurkunde

J

Jahrtag

K

Katafalk

Kerzen, Trauerkerzen

Kinderbestattung

Kindergrab

Kirchliche Trauerfeier

Kolumbarium

Ein Kolumbarium ist eine Wand, ein Gebäude oder Gewölbe, in dem Urnen beigesetzt werden können. Diese befinden sich meist auf Friedhöfen oder sind an Krematorien angegliedert. Inzwischen gibt es auch Kolumbarien in Kirchen und sogar private Urnenwände in Bestattungsunternehmen. Kleine Kammern, die mit einer beschrifteten Platte verschlossen werden, dienen als Aufbewahrungsstätte für Urnen. Es gibt Urnennischen für nur eine Urne, und es gibt Nischen, in denen mehrere Urnen einer Familie beigesetzt werden können. Manche sind so gefertigt, dass ausschließlich Aschenkapseln eingesetzt werden können, andere sind so geräumig konzipiert, dass auch Schmuckurnen darin Platz finden.

Nach Ablauf der Ruhezeit oder Aufgabe der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten, werden die Urnen in der Regel ins anonyme Gemeinschaftsgrab übertragen.

Text : Barbara Rolf, Bestattungen Rolf, 70597 Stuttgart

Kondolenz

Kondolenzbuch, Kondolenzliste

Kondolieren

Konduktfahrt

Kranz

Kranzschleife

Kremation

Krematorium

Kühlraum, Klimaraum

Kühlung

L

Legat

Die Grabpflege wird kostenpflichtig an den Friedhofsbetreiber „delegiert“.

Leiche (veraltet)

Angemessenere Begriffe sind Leichnam, Verstorbene, Verstorbener, verstorbener Mensch.

Leichenbitterin

Leichenflecken (Livores)

Leichenpass

Leichenschau

Leichenschmaus

Auch Raue, Nachfeier, Tränenbrot, Beerdigungskaffee, Trauerkaffee.

Leichenstarre, Totenstarre (Rigor Mortis)

Leichenwäscherin

Leichnam

offizielle Bezeichnung für den Körper eines verstorbenen Menschen

Ligatur

Lotband

Meldebescheinigung, Auszug aus dem Melderegister

Für die Beurkundung des Sterbefalls muss nachgewiesen werden, wo die/der Verstorbene wohnhaft gemeldet war. Dafür verlangen die Standesämter einen Auszug aus dem Melderegister des Wohnorts (Meldebescheinigung). Liegen Sterbeort und Wohnort nicht in derselben Gemeinde, muss die Meldebescheinigung durch die/den Bestatter/in beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes eingeholt werden. Die Gebühren für den erforderlichen Auszug aus dem Melderegister sind unmittelbar an die Amtskasse zu entrichten und werden üblicherweise durch das Bestattungsunternehmen verauslagt.

Text : Beate Kausch, Bestattungen Kausch, 24395 Gelting

M

N

Nachlassgericht

Nachruf

Nachsorge

Naturbestattung

Natürlicher Tod

Nicht natürlicher Tod

Notariat

Notfallseelsorge

O

Obduktion

Ordnungsamt

Ordnungsamtsbestattung

Organist, Organistin, Orgelspiel

P

Parten

Patientenverfügung

Personenstandsurkunden

Polizeibergung

Polizeiliche Sicherstellung

Post-Mortem-Fotografie

Private Bestattungsplätze

Neben öffentlichen Friedhöfen gibt es in Deutschland noch einige wenige private genehmigte Bestattungsplätze – zumeist auf Landgütern. Diese haben Bestandsschutz für die Ruhezeit der bereits erfolgten Beisetzungen. Über die Genehmigung weiterer Beisetzungen und die damit verbundenen Auflagen entscheiden die Gemeinden, in deren Zuständigkeitsgebiet die betroffenen Grundstücke liegen. In der Praxis erteilen die Ämter für private Bestattungsplätze gelegentlich noch Genehmigungen für die Beisetzung von Urnen, aber nicht mehr für Särge.

Rasengrab

Rechtsmedizin

Reihengrab

Rente

Requiem

Rituale

Rosenkranz

Ruhefrist

S

Sarg

Sargausschlag

Sargauflage, Sarggesteck, Sargbouquet

Sarggestaltung, Sargbemalung

Sargkarte

Sargpflicht

Sargschließung

Sargträger

Schale

Schamottstein

Schmuckurne, Überurne

Schutzmaßnahmen

Sechswochenamt/Sechswochenseelenamt

Heilige Messe in der katholischen Kirche, die sechs Wochen nach dem Todestag oder der Beerdigung begangen wird.

Text : Beate Kausch, Bestattungen Kausch, 24395 Gelting

Seebestattung

Seelenamt

Sozialamt

Sozialbestattung

Staatsanwaltschaft

Staatsbegräbnis

Stammbuch

Standesamt

Steinmetz

Stele

Sterbeamme

Sterbebilder

Sterbebuch

Sterbegeld

Sterbegeldversicherung, Sterbeversicherung

Sterbehemd, Totenhemd, Talar, Damentalar, Herrentalar

Sterbekasse

Zumeist örtlich beschränkter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Mitglieder zahlen ab ihrem Beitritt lebenslang jährlich kleine Beträge ein. Im Gegenzug erhalten die Hinterbliebenen dann im Todesfall gegen Vorlage der Sterbeurkunde einen festgelegten Zuschuss zu den Beerdigungskosten.

Text : Beate Kausch, Bestattungen Kausch, 24395 Gelting

Sterbeort

Sterbeurkunde

Sterbezeitpunkt

Sternenkinder

Stille Geburt

T

Teilanonym, halbanonym

Testament

Testamentshinterlegung

Thanatopraxie

Tod im Ausland

Todesanzeige

Todesarten

Todesbescheinigung, Leichenschauschein, Totenschein

Totenfürsorgerecht

Totenmaske

Totenschein

Totenversorgung

Totenwache

Totenzettel

Trauer

Trauerarbeit

Trauerbegleitung

Trauerdrucksachen

Trauerfeier

Trauerflor

Trauerfloristik

Trauergespräch

Trauergottesdienst

Trauergruppe, Trauerkreis

Trauerkarten

Trauermarsch

Trauermusik

Trauerrede

Trauerredner

Trauerspenden

Trauerspruch

Trauerzug

Treuhandkonto(Anderkonto)

Ein Treuhandkonto ist ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto, welches vom wirtschaftlichen Vermögen des Kontoinhabers abgetrennt ist. Der Kontoinhaber verwaltet die dort eingezahlten Gelder treuhänderisch und zweckgebunden.

Bestatter verwenden diese Konten beispielsweise für die Vereinnahmung von Kondolenzspenden, wenn die Angehörigen in der Todesanzeige „anstelle von Blumen und Kränzen“ eine solche erbitten. Werden im Rahmen von Bestattungsvorsorge-Verträgen bereits Gelder für die späteren Bestattungskosten hinterlegt, so sollte dies sicherheitshalber ausschließlich auf Treuhandkonten erfolgen, damit jede anderweitige Verwendung oder Pfändung ausgeschlossen ist.

Text : Beate Kausch, Bestattungen Kausch, 24395 Gelting

U

Überführung

Überführungstrage

Umbettung

Wenn besondere, gewichtige Gründe vorliegen, dürfen bereits beigesetzte Särge oder Urnen aus dem bisherigen Grab entnommen und an anderer Stelle erneut beigesetzt werden. Das heißt Umbettung.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unfallhülle, Bergungshülle

Ungeklärte Todesart

Urne

Urne zu Hause

Urnenanforderung

Urnenbeisetzung

Urnenkandelaber

Urnentrauerfeier

V

Verwesung

Vorschusszahlung Hinterbliebenenrente

Vorsorge

Vorsorgevertrag

Vorsorgevollmacht

W

Wahlgrab

Waldbestattung

Weihrauch

Weihwasser

Weltliche Trauerfeier

Weltraumbestattung

Willensbekundung
…für Feuerbestattung
…für Seebestattung

Witwenrente, Witwerrente

X
Y

Z

Zinksarg

Zweite Leichenschau

Bei Feuerbestattungen gesetzlich vorgeschrieben. Wird vom Amtsarzt durchgeführt und dient der Überprüfung, ob bei der ersten Leichenschau durch den Arzt vor Ort möglicherweise Zeichen für ein unnatürliches Todesgeschehen übersehen wurden. Sofern nichts dergleichen gefunden wird, erteilt der Amtsarzt die Erlaubnis zur Einäscherung.