Wie möchte ich behandelt werden?

Mit einer Patientenverfügung können Sie dokumentieren, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Es muss aber auch jemanden geben, der Ihrem Willen Geltung verschafft, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können. Das kann eine Person sein, der Sie vertrauen und die Sie dazu ausdrücklich bevollmächtigt haben.

Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten ?

Ergänzend kann durch eine Vorsorgevollmacht bestimmt werden, wer Sie in allen weiteren Angelegenheiten vertreten darf, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sein sollten. Andernfalls würde ein gesetzlicher Betreuer für Sie eingesetzt. Mit einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie für diesen Fall vorschlagen.

Was geschieht mit meinem Nachlass?

Wie mit Ihren Sachen zu verfahren ist und wer erbt, regelt ein Testament. Das können Sie selbst verfassen und handschriftlich aufschreiben. Größere Rechtssicherheit bietet ein notariell beglaubigtes, beim Amtsgericht hinterlegtes Testament, welches automatisch nach Ihrem Ableben eröffnet wird. Liegt kein Testament mit anderen Verfügungen vor, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.

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