Unabhängig von Religion und Wohnort

Es gibt Ausnahmen, aber in der Regel darf jeder auf dem Friedhof seiner Wahl die letzte Ruhe finden. Man muss weder Kirchenmitglied sein noch seinen Wohnsitz am Ort haben. Somit können Sie oder die Familie sich den Friedhof nach den eigenen Bedürfnissen aussuchen.

Die Gebühren erhebt der Friedhof

Jeder Friedhof legt selbst fest, welche Gebühren wofür erhoben werden. Diese können sich von Gemeinde zu Gemeinde stark unterscheiden.

Die Grabnutzungsgebühr für alle Jahre bis zum Ende der Ruhefrist (Mindestdauer, in der das Grab nicht aufgelöst werden darf) ist immer im Voraus zu entrichten. Erfolgt eine weitere Beisetzung auf ein bereits bestehendes Grab, ergibt sich daraus eine Nutzungsverlängerung, für die dann die entsprechenden Gebühren ebenfalls im Voraus erhoben werden.

Für Ausheben und Schließen des Grabes berechnen die Friedhöfe die festgelegte Gebühr einmalig je Beisetzung. Die Rechnung über die gesamten Friedhofsgebühren wird von uns ausgelegt und mit der Schlussrechnung für die Bestattung abgerechnet.

Freie Wahl, in Reihe oder unter Rasen

Reihengräber können nicht frei ausgesucht und nicht verlängert werden, sondern werden „der Reihe nach“ belegt.

Wahlgräber heissen jene Grabstellen, die ausgesucht und nach Bedarf verlängert werden können. Auf Wahlgräbern dürfen auch Urnen zusätzlich zu Särgen beigesetzt werden.

Gemeinschaftsgräber sind Grabanlagen, die vom Friedhof gestaltet und unterhalten werden. Diese haben einen gemeinsamen Grabstein mit den einzelnen Namen und werden in der Regel wie Reihengräber belegt.

Rasengräber sind Gräber für Särge, die aussehen wie Urnengräber. Etwa 2/3 des Grabes ist Rasen, welcher vom Friedhof regelmäßig gemäht wird. Das obere Drittel, rund um den Grabstein, können die Angehörigen frei gestalten.

Wer entscheidet, was mit dem Grab geschieht?

Der Grabnutzungsberechtigte ist derjenige, der gegenüber dem Friedhof die Entscheidungen treffen darf und für den Zustand des Grabes verantwortlich ist. Die Familien legen selbst verbindlich fest, wer das sein soll.

Grabpflege – Trost und Mühe

Die Pflege eines Grabes kann eine trostspendende Aufgabe sein, über viele Jahre aber auch sehr beschwerlich werden. Wenn Ihnen dies zuviel wird, übernimmt der Friedhof gern die regelmäßige Bepflanzung und Pflege. Natürlich ist das mit Kosten verbunden, die man aufbringen können muss.